kath.net katholische Nachrichten

Aktuelles | Chronik | Deutschland | Österreich | Schweiz | Kommentar | Interview | Weltkirche | Prolife | Familie | Jugend | Spirituelles | Kultur | Buchtipp


Die Kirche in Deutschland und in der Schweiz hat kapituliert

vor 2 Tagen in Kommentar, 21 Lesermeinungen
Artikel versenden | Tippfehler melden


Wer als Bischof die Gläubigen davon dispensiert, nach dem Glauben zu leben, hat das Christsein aufgegeben. Ein Gastkommentar von Martin Grichting.


Chur (kath.net)

Papst Leo d. Gr. hat es den Gläubigen seiner Zeit eindrücklich gesagt: «Christ, erkenne deine Würde! Du bist der göttlichen Natur teilhaftig geworden, kehre nicht zu der alten Erbärmlichkeit zurück und lebe nicht unter deiner Würde». Das geltende Kirchenrecht sagt das gleiche in CIC, can. 209: «Die Gläubigen sind verpflichtet, auch in ihrem eigenen Verhalten, immer die Gemeinschaft mit der Kirche zu wahren».

Kein Bischof hat das Recht, davon zu dispensieren. Auch der Papst kann es nicht, denn sonst löst er die Kirche auf. Die Bischöfe in Deutschland haben ihre Laienmitarbeiterinnen und Laienmitarbeiter gleichwohl davon dispensiert, gemäss dem zu leben, was sie sind. Dazu haben sie die «Grundordnung des kirchlichen Dienstes» vom 22. November 2022 geändert. Neu heisst es in Art. 7, Abs. 2 hinsichtlich der Laienmitarbeiter und betreffend die Relevanz ihres persönlichen Lebens für die Anstellung durch die Kirche: «Der Kernbereich privater Lebensgestaltung, insbesondere Beziehungsleben und Intimsphäre, bleibt rechtlichen Bewertungen entzogen». Man kann also vor- und ausserehelich zusammenleben, zivil wiederverheiratet, polyamor, polygam oder gleichgeschlechtlich: Es ist für Anstellung durch die Kirche unerheblich. Lehren und verkünden darf man trotzdem im Namen der Kirche. Alle deutschen Diözesen haben dies in ihr Eigenrecht übernommen. Die deutschen Bischöfe haben damit in schwerwiegender Weise gegen ihre Amtspflichten verstossen. Denn in CIC, can. 392 heisst es: «§ 1. Da er die Einheit der Gesamtkirche wahren muss, ist der Bischof gehalten, die gemeinsame Ordnung der ganzen Kirche zu fördern und deshalb auf die Befolgung aller kirchlichen Gesetze zu drängen. § 2. Er hat darauf zu achten, dass sich kein Missbrauch in die kirchliche Ordnung einschleicht, vor allem in Bezug auf den Dienst am Wort, die Feier der Sakramente und Sakramentalien, die Verehrung Gottes und der Heiligen sowie in Bezug auf die Vermögensverwaltung».

In der Schweiz sind die Diözesen in der Regel nicht die zivilrechtlichen Arbeitgeber, wie es in Deutschland der Fall ist. Diese Aufgabe übernehmen die so genannten «Kirchgemeinden» und «Landeskirchen» als vom Staat geschaffene Parallelstrukturen. Am 4. Dezember 2025 hat die Zürcher «Landeskirche», die finanziell potenteste in der Schweiz, ihre «Anstellungsordnung» angepasst. Sie lautet betreffend die Laienmitarbeiter zukünftig in § 4a: «Für die Anstellung im Verkündigungsdienst bleibt der Kernbereich der privaten Lebensgestaltung unbeachtet. Das Beziehungsleben, die sexuelle Orientierung und Lebensführung, insbesondere die Intimsphäre, bleiben rechtlichen Bewertungen entzogen und bilden kein Anstellungskriterium». Der Bischof von Chur, Msgr. Joseph M. Bonnemain, in dessen Gebiet der Kanton Zürich liegt, hat vorgängig seine Zustimmung zu dieser Dispensation der kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Leben nach dem 6. Gebot erteilt. Denn sein Alter Ego, der für Zürich zuständige Generalvikar, Domherr Luis Varandas, hat gegenüber der «Landeskirche» erklärt, er sei «mit der vorliegenden Teilrevision der Anstellungsordnung einverstanden».


Eine Kirche, die ihre Mitarbeiter nicht mehr darauf verpflichten will, gemäss den Geboten Gottes zu leben, hat kapituliert. Und es ist klar: Wenn etwas für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht mehr gilt, gilt es für alle Gläubigen nicht mehr. In Deutschland und im Kanton Zürich ist die Befolgung des 6. Gebots somit fakultativ. Hintergrund dieser Kapitulation der Kirche ist in den deutschsprachigen Ländern das Kirchensteuersystem. Der Erhalt dieses Systems scheint nach der Lesart der Bischöfe zu fordern, dass die Kirche sich dem gesellschaftlichen Mainstream unterwirft. Um mehrheitsfähig zu bleiben, soll die Kirche alles verschweigen oder gar verleugnen, was bei Postchristen anstössig ist und was den Genuss der kirchlichen Privilegien in Gefahr bringen könnte.

Der Papst hat zur Änderung der Grundordnung von 2022 in Deutschland in der Öffentlichkeit geschwiegen. Im Falle des früheren Papstes kann dies nicht erstaunen. Was Papst Leo XIV. zu tun gedenkt, ist nicht bekannt. Er muss auf jeden Fall zur Kenntnis nehmen, dass das Schweigen Zustimmung bedeutet. Und die bisherige Nicht-Politik hat zur Folge, dass auch andere Teile der Weltkirche durchseucht werden, wie es sich nun in der Schweiz zeigt.

Das Vorgehen in Deutschland und nun im Bistum Chur hält noch eine weitere Lehre bereit. In beiden Ländern werden von der Dispensation davon, nach dem 6. Gebot zu leben, die Kleriker ausgenommen (Grundordnung Art. 7, Abs. 2, Satz 4; Anstellungsordnung, § 4a, Satz 2). Zivilrechtlich betrachtet, handelt es sich dabei um Willkür, um eine Diskriminierung. Man darf gespannt sein, wann dieses Thema vor staatlichen Gerichten relevant wird. Theologisch betrachtet, ist der von den Bischöfen gemachte Unterschied aufschlussreich. Er impliziert, dass das Ehesakrament zu weniger verpflichtet als das Weihesakrament. Oder anders formuliert: Laien sind zweitklassig. Wenn sie nicht so leben, wie sie sollten, ist dies unbeachtlich. Es handelt sich hier um eine neue Form von klerikalem Klassenbewusstsein. Klerikalismus wird ausgerechnet von Bischöfen zelebriert, die sonst darüber die Nase rümpfen.

Betreffend die Schweiz ist die Geschichte noch nicht zu Ende erzählt: Am 17. November 2025 hat die Bischofskonferenz ein unverbindliches Papier veröffentlicht, das den Titel trägt: «Standortbestimmung zur Praxis in den Schweizer Bistümern im Blick auf den Zusammenhang zwischen der bischöflichen Beauftragung und der Lebensführung von Priestern und Diakonen, Seelsorgerinnen und Seelsorgern». Vielleicht weil man sich unter Papst Leo XIV. seiner Sache nicht mehr so ganz sicher ist, vielleicht auch, weil die Schweiz auch aus französisch- und italienischsprachigen Teilen besteht, in denen viele Priester und Laien noch der Weltkirche folgen, geht dieses Papier nicht so weit wie die deutsche Grundordnung von 2022. Bei der Suche nach dem Kompromiss zwischen der Lehre der Kirche und dem, was die Bischöfe der Deutschschweiz in Nachahmung der Kirche in Deutschland wünschen, ist man im bergoglianischen Einzelfall fündig geworden. Damit wurde bekanntlich faktisch die Lehre von der Unauflöslichkeit der Ehe abgeschafft, indem jetzt – von wem auch immer, mit wem auch immer, auf welcher theologischen Basis auch immer – eine «geistliche Unterscheidung» gemacht werden kann. Diese führt dann ganz wundersam dazu, dass diejenigen, die geschieden und zivilrechtlich wiederverheiratet sind, guten Gewissens die Eucharistie empfangen können. Denn Argumente gibt es für alles. Der gute alte jesuitische Probabilismus leistet hier hervorragende Dienste. Eine für alle geltende Lehre der Kirche gibt es dadurch seither nur noch auf dem Papier, aber nicht mehr in der Wirklichkeit. Dort findet man nur noch individuelle Einzelfälle.

Diese Methode wird nun von den Schweizer Bischöfen auf die Lebenssituation von Laienmitarbeitern angewandt. Nicht vergessen wird dabei das zweite bergoglianische Prinzip, wonach auch irreguläre Lebensgemeinschaften positive Elemente enthalten würden, die es bei einer «Unterscheidung» wertzuschätzen gelte. Die Bischöfe schreiben: «Das Lehramt vom Papst Franziskus hat hervorgehoben, dass Menschen in Partnerschaften und Familienformen, die der katholischen Überlieferung und Lehre nicht entsprechen, Werte verwirklichen, die Respekt und Anerkennung verdienen». (Die Mafia lebt auch den sozialen Zusammenhalt und kümmert sich fürsorglich um das Wohlergehen ihrer Mitglieder, was zweifellos Werte darstellt, die unseren Respekt und unsere Anerkennung verdienen). Die Schweizer Bischöfe kommen aufgrund dieser Prämissen zum Schluss, dass jede Lebenssituation eines Mitarbeiters «einmalig» sei. Man könne deshalb betreffend die Lebenssituationen «evangeliumsgemäss nur gerecht handeln, wenn man diese ganzheitlich berücksichtigt. Zwei Menschen können das Gleiche tun, und ist es nicht dasselbe». Zwei plus zwei sind eben im kirchlichen Paralleluniversum nicht mehr vier. Das gilt es als alternatives Faktum ernst zu nehmen und wertzuschätzen. Zu diesem postfaktischen Verständnis von Wahrheit passt auch, dass der erwähnte Bischof von Chur als Vizepräsident der Bischofskonferenz deren Papier mitträgt, das die Einzelfalltaktik propagiert. Zugleich erklärt er aber, dass in Zürich der Einzelfall nicht zählt. Vielmehr ist dort die Lebensform der Laienmitarbeiter prinzipiell unerheblich.

Als Kriterium für das bischöfliche Orakel der «Unterscheidung» des Einzelfalls wird angegeben, «die persönliche Bereitschaft, die eigene Situation nach und nach im Lichte des Evangeliums diesem anzupassen». Bei einem verschiedengeschlechtlichen Paar, das im Konkubinat lebt, könnte dies noch ein Kriterium sein, indem eine Eheschliessung anvisiert wird. Aber wie soll man als zivilrechtlich Wiederverheirateter jeden Tag ein Bisschen weniger zivilrechtlich verheiratet sein? Und wie sollte ein gleichgeschlechtliches Paar jeden Tag ein Bisschen mehr heterosexuell werden?

Glaubt im Ernst jemand, die Menschen in der postchristlichen Gesellschaft würden dadurch, dass die Kirche einen Teil ihrer Glaubens- und Sittenlehre für fakultativ erklärt, ihre Ansichten überdenken? Im Gegenteil: Sie müssen zur Überzeugung gelangen, dass die katholische Kirche nunmehr ihr Modernitätsdefizit aufgeholt hat und im Chor der Postchristen mitsingt. Der autonome Nachvollzug dessen, was in der Mehrheitsgesellschaft gilt, ist seit 200 Jahren die Politik der protestantischen Religionsgemeinschaften. Verübeln kann man es ihnen nicht. Denn sie haben keinen Papst. 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

Tweet 




Lesermeinungen

barbaletta vor 5 Stunden: die Spaltung

ist schon längst da und es gibt noch eine dritte Gruppe:
Katholiken, die nichts gegen die Liturgie und Regeln aus der Zeit vor den 2. Konzil haben, aber auch nichts gegen das Vatikanum II und nichts gegen den korrekt gefeierten NOM.
Es sind Katholiken die alles das ablehnen, was die Kirche nach Vatikanum II systematisch zerstört.
Es wundert mich nicht, wenn Sie diese Gruppe nicht kennen, denn was diese Gruppe will ist in der deutschen Kirche so gut wie unbekannt. Die Meisten Katholiken in Deutschland wissen nicht, wie der NOM korrekt gefeiert werden soll, weil der NOM in Deutschland nach Vatikanum II nirgendswo so gefeiert wurde, wie er gefeiert werden soll und nirgendswo so gefeiert wird.

Barbata vor 7 Stunden: Gänswein

Ich denke auch, dass wir kurz oder lang einer Spaltung der Katholischen Kirche gegenüber stehen. Es werden sich zwei Gruppen herausbilden; einmal die synodalen Anhänger, die mehr Zeitgeist fordern, und auf der anderen Seite die konservative Gruppe, die die Liturgie und Regeln aus der Zeit vor den 2. Konzil als Maßstab ansehen. In den katholischen Gemeinden hier in den Pfarrbezirken finden sich ausschließlich die synodalen Gruppierungen. Das Papier zum Segen für alle wurde hier journalistisch in allen Zeitungen durchweg als Meilenstein gefeiert und die ganz schnell vorpreschenden Journalisten sahen schon die ersten Frauen im Priesterseminar.

MarinaH vor 18 Stunden: Erzbischof Gänswein

https://de.catholicnewsagency.com/news/22487/erzbischof-ganswein-bischofe-mussen-im-namen-der-kirche-ihre-herde-fuhren

barbaletta vor 2 Tagen: @ Barbata

Das ist richtig, sie tun es aber trotzdem.

Wir sind freie Menschen, wir dürfen alles – sogar Sündigen und sogar den hl. Geist lästern. Aber was bringt uns das? Nichts Gutes.
Hätte aber Gott uns die Möglichkeit (zu Sündigen) nicht eingeräumt, wären wir keine freien Wesen, die nach Seinem Abbild von Ihm geschaffen wurden – die Entscheidung für Gott (nicht sündigen zu wollen) ist nur dann authentisch und frei, wenn wir diese Entscheidung treffen obwohl wir die Möglichkeit haben anders zu entscheiden. Viele entscheiden sich für die Sünde (Wiederheirat, Homosexualität) und glauben, solange Gott sie nicht bestraft und die Kirche sogar segnet und ihnen die hl. Kommunion spendet, dann sind sie gute Menschen und Gott muss sie akzeptieren und lieben so wie sie sind. Das ist Anmaßung (und Dummheit), die Gott sich nicht gefallen lassen wird.

Barbata vor 2 Tagen: barbaletta

Weil ich gelehrt bekomme habe, dass wiederverheiratete Geschiedene die Kommunion nicht empfangen dürfen

barbaletta vor 2 Tagen: Was die Wiederverheirateten denken und glauben:

@ Barbata,
warum solle man der Frau die Kommunion verbieten? - Die Bischöfe und Priester sind nicht dazu da, um zu richten, das wird Gott am Jüngsten Gericht tun - der Frau ist das alles eh egal, wenn die Kirche ihr die hl. Kommunion spendet, dann deshalb, weil sie die Macht dazu von Gott bekommen hat und Gott kann sie dann nicht bestrafen (Joh 20,23).

@ Versusdeum,
Ja, nur Gott kann diesen Knoten lösen und diejenigen bestrafen, die den Knoten zusammengeschnürt haben, aber er tut es nicht, weil er das nicht nötig hat. Er gibt den Menschen Zeit bis zum Jüngsten Gericht und erst dann wird Er die Spreu von Weizen trennen, und bis dahin ist das sowohl den Laien als auch dem Klerus herzlich egal, weil sie gute Menschen sind.
Also am Ende ist die Kirche böse, weil sie ein unmenschliches Kirchenrecht verfasst hat.

Barbata vor 2 Tagen: Kirchenrecht

In meiner Gemeinde wird das Kirchenrecht nach eigener Auffassung ausgelegt. Beispiel: Die Pfarrsekretärin ist geschieden, neue Beziehung mit Kindern und standesamtliche Ehe. Sonntag stets in der Heiligen Messe und bekommt ohne Probleme die Kommunion. Es kann sich da niemand mit Unkenntnis herausreden weil persönlich bekannt.

Versusdeum vor 2 Tagen: Wer außer Gott selbst kann den gordischen Knoten noch lösen?

Und wird es reichen, einzelne, längst angefallene, Bischöfe, abzusetzen? Oder wird es eines kompletten Neuanfangs bedürfen, also der Auflösung nicht mehr reformierbarer Strukturen bis hin zu kompletten Ordinariaten?

Richelius vor 2 Tagen:

Normalerweise ist das Arbeitsrecht der Religionsgemeinschaften in manchen Bereichen von staatlichen Vorgaben ausgenommen. Irgendein Gericht hat vor einiger Zeit diesen Umstand aber sehr eingeschränkt. Ich kann mich aber nicht daran erinnern, in welchem Land. Es könnte sein, daß hier nur staatliches Recht ungesetzt werden mußte. Weiß zufällig jemand etwas genaueres?

Barbata vor 2 Tagen: Wynfried Nachtrag bezüglich der bin Ihnen erwähnten Bischöfe

Bischof Oster : Zustimmung
Zitat: ….“Neues katholisches Arbeitsrecht Alternativlos …“

Bischof Vorderholzer: Zustimmung
Ab Januar 2023 in seinem Bistum in Kraft

Bischof Hanke: Zustimmung
Mit Wirkung vom 1. Januar 2023 in Kraft

Johannes14,6 vor 2 Tagen: "Die glücklichen Sklaven sind die erbittertsten Feinde der Freiheit"

Dieses Zitat von Marie von Ebner-Eschenbach las ich gerade auf der Webseite von Martin Grichting:
https://martin-grichting.ch/Neueste-Beitraege/

Das spricht mich sehr an, es trifft m.E. die politisch - gesellschaftliche Entwicklung in unserem Land.

Und ich möchte Herrn Grichting danken, daß er die skandalöse Änderung des kirchlichen Arbeitsrechtes von 2022 noch einmal ins Bewusstsein hebt, anläßlich der Übernahme dieser Regelung in Teilen der Schweizer Kirche. Es ist soviel passiert in den letzten Monaten und Jahren, da schleift sich die Empörung ab, weil eine Krise die nächste abzulösen scheint -- Leben in der Permakrise. Damit sind wir im Grunde überfordert.

Es ist traurig, früher hat die Kirche in Deutschland Missionare geschickt, heute exportiert sie Zeitgeist - gemäße Ideologien?

Fink vor 2 Tagen: @ barbaletta - wen meinen Sie mit den 3 Theologen aus den 80er und 90er

Jahren?
Vielleicht Karl Rahner, Hans Küng, Uta Ranke-Heinemann ?
So mancher fortschrittliche Katholik im Seniorenalter hat deren Bücher im Regal stehen...

Barbata vor 2 Tagen: Wynfried, ja auch in Köln wurde dieses Beschluss umgesetzt

Siehe Link
Ich erinnere mich gelesen zu haben dass die Entscheidung einstimmig von allen Bischöfen verabschiedet wurde! Auch Kardinal Woelki / das Bistum Köln hat es offiziell bestätigt und umgesetzt.

www.erzbistum-koeln.de/news/Erzbistum-Koeln-setzt-neues-kirchliches-Arbeitsrecht-zum-1.-Januar-2023-um/

barbaletta vor 2 Tagen: Widerstand?

In Deutschland müssen Bischöfe nach der Redewendung reden und handeln: „Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus“. Würde einer anders reden, anders handeln und nicht „mitgehen“ (wie z.B. Erzbischof Dyba), würde man ihn gleich als „rechts“, „homophob“ und „inhuman“ abstempeln. In ihrer Verkündigung dürfen sie die Gesinnung des Staates nicht in Frage stellen. Das wäre doch reaktionär.

Eigentlich hat die deutschsprachige Kirche ihren Zustand 3 deutschen Theologen (2 Männer und eine Frau) aus den achtziger und neunziger Jahren zu „verdanken“ – ihr Erbe war und ist immer noch der Nährboden für „ZdK“, „Wir sind Kirche“, „Synodaler Weg“.

Versusdeum vor 2 Tagen: @Wynfried

Eine sehr gute Frage. Meines Wissens haben es alle Bistümer umgesetzt und sind damit einen weiteren Schritt in den Sumpf der Häresie und auf dem Weg ins Schisma gegangen.
Warum? Es ist eigentlich nur mit massivem Druck, Drohungen (Bätzing? Politik?) oder Tricks erklärbar (so wie damals, als die DBK die Wahlempfehlung für sämtliche Parteien außer der AfD abgaben, die mit einem klaren Bekenntnis zum Lebensrecht von Anfang an erkauft worden war - das dann aber medial praktisch komplett totgeschwiegen wurde, während die Warnung vor der AfD wochenlang durch sämtliche Kanäle gejagt wurde.
Irgendwann wird den verbliebenen Gläubigen nichts anderes mehr übrigbleiben, als zu Pius zu flüchten - sofern sie nicht ohnehin aktiv vertrieben werden.

Wynfried vor 2 Tagen: Wo bleibt der Widerstand?

Haben 2022 wirklich ALLE deutschen Bischöfe der neuen «Grundordnung des kirchlichen Dienstes» zugestimmt? Wo blieb und bleibt hier der Widerstand der Bischöfe Oster, Voderholzer, Woelki und damals noch Hanke? Haben sie die neue «Grundordnung» in ihren Bistümern einfach so durchgewunken? Das kann ich mir eigentliich nicht vorstellen.

Christoph Strebel vor 2 Tagen: Christoph Strebel

Propaganda- Offiziere von außerhalb der Kirche haben erfolgreich eine alternative Ethik und Moral gepredigt und gelehrt. Hierdurch haben sie das Framing in der Gesellschaft völlig geändert. Dagegen kann man nicht mehr anpredigen.
Der Disziplin innerhalb einer Ordensgemeinschaft kann man leicht Nachachtung verschaffen. Ob weltliche Mitarbeiter aber noch oft genug zur Messe gehen oder das Stundengebet pflegen ist Glücksache.
Tiefes religiöses Wissen ist auch nicht so weit verbreitet. Das 6. Gebot ist da nur Teilmenge des Problems.

Johannes14,6 vor 3 Tagen: Zweierlei Maß ?

"Der Kernbereich privater Lebensgestaltung, insbesondere Beziehungsleben und Intimsphäre, bleibt rechtlichen Bewertungen entzogen."

Was, wenn offen homosexuell lebende Mitarbeiter privat mit der AfD sympathisieren ?

modernchrist vor 3 Tagen: Verkündigungsdienst!!!

"Für die Anstellung im Verkündigungsdienst bleibt der Kernbereich der privaten Lebensgestaltung unbeachtet. Das Beziehungsleben, die sexuelle Orientierung und Lebensführung, insbesondere die Intimsphäre, bleiben rechtlichen Bewertungen entzogen und bilden kein Anstellungskriterium".(Zitat Bischofstext oben)

Wenn das jetzt gilt, dann kann jeder Schwule, jede Lesbe, jeder Wiederverheiratete usw. jetzt nicht nur angestellt werden als Pasti oder Pastille, kann taufen und beerdigen; es können solche Leute jetzt auch natürlich im Ehrenamt uns als Wortgottesdienstleiter etwas vorpredigen, das Evangelium vortragen und Christus aus dem Tabernakel holen und uns austeilen! Früher gab es die reinen und gesalbten Hände des Klerikers; heute werden uns die blutrot lackierten Fingernägel der Kommunionhelferin zugemutet. Eine solche Kirche der Funktionäre kann nur weiter verlieren!

gebsy vor 3 Tagen: Welche geistliche Not

sich damit offenbart, ist erschreckend.
Um solche Sichtweisen zu unterstützen, bedarf es eines Seelenzustandes, der einer Besessenheit sehr nahe ist. Exorzisten haben da viel zu tun ...

barbaletta vor 3 Tagen: Was stimmt bloß nicht mit den Deutschsprachigen?

Ja ja… ich weiß, in der Schweiz spricht man nicht nur deutsch, aber der Zustand der Kirche im deutschsprachigen Raum gibt den Kritikern der deutschsprachigen Kirche völlig Recht!
Während in Amerika und Osteuropa die Kirche keine Probleme mit den Lehrdekreten, Lehrschreiben und Instruktionen aus dem Vatikan hatte, haben die Deutschen immer etwas zu meckern. Was der Vatikan unter Umständen erlaubt wurde, wird in Deutschland zum Dogma und freudig begrüßt, was der Vatikan vorschreibt oder verbietet, wird in Deutschland kritisiert und/oder ignoriert – man muss blind und taub sein, um diese (deutsche) Entwicklung der Kirche 60 Jahren nach Vatikanum II immer noch befürworten.

Um selbst Kommentare verfassen zu können nützen sie bitte die Desktop-Version.


© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz