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vor 2 Tagen in Aktuelles, 3 Lesermeinungen
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Mit einer deutlichen Mehrheit von 8 zu 1 Stimmen erklärten die Richter, dass das Verbot von Colorado gegen das in der Verfassung verankerte Recht auf freie Meinungsäußerung (First Amendment) verstoße
Washington D.C. (kath.net/rn) In einer Grundsatzentscheidung von historischer Tragweite hat der Oberste Gerichtshof der USA am heutigen Morgen das Verbot sogenannter „Konversionstherapien“ im Bundesstaat Colorado aufgehoben. Mit einer deutlichen Mehrheit von 8 zu 1 Stimmen erklärten die Richter, dass derartige Verbote gegen das in der Verfassung verankerte Recht auf freie Meinungsäußerung (First Amendment) verstoßen.
Das Urteil markiert einen Wendepunkt in der Debatte um die staatliche Regulierung von Beratungsgesprächen und religiös motivierter Seelsorge. Während zahlreiche US-Bundesstaaten in den letzten Jahren Gesetze erließen, die Gespräche mit dem Ziel der Änderung der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität untersagten, setzt der Supreme Court diesem Trend nun verfassungsrechtliche Grenzen.
Die Mehrheitsmeinung wurde vom konservativen Richter Neil Gorsuch, der von Donald Trump ernannt wurde, verfasst. In seiner Begründung fand er deutliche Worte für den Schutz der freien Rede: "Das First Amendment steht als Bollwerk gegen jeden Versuch, eine Orthodoxie der Ansichten vorzuschreiben. Es spiegelt den Glauben wider, dass jeder Amerikaner das unveräußerliche Recht genießt, seine Meinung zu sagen, und vertraut darauf, dass der freie Marktplatz der Ideen das beste Mittel zur Wahrheitsfindung ist."
Gorsuch betonte, dass Gesetze wie das in Colorado den Kern der Freiheit angreifen, indem sie Sprache allein aufgrund des vertretenen Standpunktes unterdrücken. Dies stelle einen „ungeheuerlichen Angriff“ auf die Grundfesten der amerikanischen Demokratie dar. Die einzige Gegenstimme kam von der liberalen Richterin Ketanji Brown Jackson, die von Joe Biden ernannt wurde.
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nazareth vor 23 Stunden:
Das ist eine sehr gute Nachricht. Jeder darf sich als homosexuell Puten, aber es ist streng verboten, den Wunsch zu äußern die eigene homosexuelle Neigung therapeutisch zu hinterfragen.Das verstößt gegen die Freiheit des einzelnen. Zwangstherapie geht ohnehin nie. In keine Richtung. Einreden kann man viel, aber das Selbst weiß die Wahrheit.
Richelius vor 2 Tagen:
Ich schwanke gerade zwischen der Freude, daß Menschen, wenn sie wollen, diese Behandlung zur Verfügung steht, und der Verzweiflung, daß dies mit dem Argument der „freien Meinungsäußerung“ begründet wurde.
Hängematte vor 2 Tagen: Großartig.
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