
Aktuelles | Chronik | Deutschland | Österreich | Schweiz | Kommentar | Interview | Weltkirche | Prolife | Familie | Jugend | Spirituelles | Kultur | Buchtipp

vor 8 Stunden in Deutschland, 2 Lesermeinungen
Artikel versenden | Tippfehler melden
Medienregulierung im Visier: Pläne für deutsche KI-Uploadfilter und algorithmische Bevorzugung staatlich anerkannter Medien
Berlin (kath.net/rn) Die deutschen Landesmedienanstalten und die Rundfunkkommission der Bundesländer planen offenbar massive Eingriffe in die Funktionsweise sozialer Netzwerke und digitaler Plattformen. Wie aus einem internen Diskussionspapier der Rundfunkkommission zur Überarbeitung des Digitalen-Medien-Staatsvertrags hervorgeht, über das das Portal Apollo News berichtet, sollen staatliche Aufsichtsbehörden künftig tief in die Algorithmen von Plattformen wie Facebook, X (ehemals Twitter) und YouTube eingreifen können. Das erklärte Ziel: Die Bekämpfung von vermeintlicher „Hetze“ und die gezielte Steuerung der öffentlichen Meinungsbildung.
Besonders brisant sind die Pläne des Vorsitzenden der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten, Thorsten Schmiege. In einem Interview deutete er an, künftig eine Art KI-gesteuerte Vorabprüfung einzuführen, die Inhalte bereits vor dem Hochladen (Upload) filtert. Schmiege zog dabei einen Vergleich zu den automatisierten Filtern der Musikindustrie auf YouTube, die Urheberrechtsverletzungen erkennen. Diese Technologie solle nun auf vermeintliche „Hetze“, Straftaten oder Beleidigungen angewendet werden.
Kritiker bemängeln an diesem Vorhaben, dass eine künstliche Intelligenz kaum in der Lage ist, den oft hochgradig kontextabhängigen Charakter von Sprache, Satire oder zugespitzter Meinungsäußerung verlässlich zu beurteilen. Eine KI-gestützte Sperrung vor der Veröffentlichung käme im Ergebnis einer automatisierten und willkürlichen Vorzensur gleich.
Schon heute nutzen die Landesmedienanstalten das KI-Tool „KIVI“, um das Internet automatisiert nach potenziellen Verstößen gegen den Medienstaatsvertrag zu durchsuchen. Dieses Tool arbeitet mit internen Stichwortlisten, die bewusst nicht öffentlich sind, damit Betreiber ihre Inhalte nicht darauf anpassen können. Die Rundfunkkommission strebt nun an, den Einsatz solcher KI-Systeme über einen neuen Paragrafen 109a im Medienstaatsvertrag auf eine feste rechtliche Basis zu stellen.
Ein weiterer Kernbereich der Reformpläne betrifft das sogenannte „Public-Value“-System. Die 14 Chefs der Landesmedienanstalten, die maßgeblich von den politischen Mehrheiten in den Landesparlamenten mitbestimmt werden, entscheiden darüber, welchen Medien der Status des „Public Value“ (also eines besonderen Wertes für die Allgemeinheit) verliehen wird.
Künftig sollen Plattformen gesetzlich dazu verpflichtet werden können, genau jene als „verlässlich“ und staatlich wertvoll deklarierten Medien in den Feeds und Timelines der Nutzer bevorzugt anzuzeigen. Laut dem Diskussionspapier wird eine Lösung favorisiert, bei der diese Inhalte für den Nutzer „niedrigschwellig und ohne besondere Zwischenschritte“ sichtbar gemacht werden, um das Nutzungserlebnis möglichst wenig zu stören. Beobachter warnen hierbei vor einer staatlich gelenkten Informationsarchitektur, die alternative und konservative Stimmen in den sozialen Netzwerken strukturell benachteiligen oder unsichtbar machen könnte.
Darüber hinaus sieht das Papier eine erhebliche Ausweitung der Kompetenzen der Landesmedienanstalten bei der Löschung von Inhalten vor. Die Behörden sollen sich verstärkt auf „demokratierelevante Schutzgüter“ fokussieren. Dies würde es den Medienhütern ermöglichen, Inhalte eigenständig und an den Strafverfolgungsbehörden vorbei zu löschen oder zu blockieren.
Konkret genannt werden dabei Aussagen, die gegen den Tatbestand der „Politikerbeleidigung“ (§ 188 StGB) oder der „Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen“ (§ 166 StGB – der sogenannte Blasphemieparagraf) verstoßen könnten. Um einen schnellen Gleichlauf zwischen der Medienregulierung und der Strafverfolgung zu gewährleisten, wird die Aufnahme weiterer Straftatbestände (wie die öffentliche Aufforderung zu Straftaten oder das „Doxing“, also das unbefugte Veröffentlichen persönlicher Daten) in den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) geprüft.
Die Rundfunkkommission der Länder will im Sommer dieses Jahres erneut zusammenkommen, um einen konkreten Entwurf des neuen Digitalen-Medien-Staatsvertrags vorzulegen. Das Vorhaben dürfte die Debatte um Meinungsfreiheit, Zensur und die Rolle des Staates bei der Überwachung des digitalen Raums in den kommenden Monaten weiter anheizen.
Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!
Versusdeum vor 2 Stunden: Immer mehr Wähler sehen die "Risse in der Matrix"
Und das trotz weitgehend gleichgeschalteter Wohlfühl-Abendnachrichten im öffentlich-roten TV. Wenn z.B. trotz Rekordeinbürgerungen immer noch über 40% aller Straftaten und über 45% aller Gewalttaten von Nichtdeutschen begangen werden, hilft Propaganda im Internetzeitalter irgendwann auch nicht mehr. Dann muss man eben aktiv durch Zensieren der unbequemen Realtät entgegensteuern. Notfalls so lange, bis der Dürrenmatt'sche Zug aufschlägt.
matthieu vor 6 Stunden: Satire
Gerade bei Satire kann KI nicht verstehen, was wie gemeint ist. Ich hab mal sehr gelacht bei der Liedtext-Beschreibung von "O hängt ihn auf" (den Kranz ...). KI dachte, es wäre ein Loblied auf den Fürsten
Um selbst Kommentare verfassen zu können nützen sie bitte die Desktop-Version.

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz