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Papst Leo XIV. legt neues Grundgesetz für den Vatikanstaat fest

vor 4 Tagen in Aktuelles, 3 Lesermeinungen
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Papst ist zugleich Staatschef, oberster Gesetzgeber und oberster Richter - Gesetz regelt Rechte und Zuständigkeiten der Institutionen


Vatikanstadt (kath.net/KAP) Papst Leo XIV. hat ein neues Grundgesetz für den Vatikanstaat erlassen. Es regelt die Rechte und Zuständigkeiten der Institutionen im kleinsten Staat der Welt. Das neue "Grundgesetz für den Staat der Vatikanstadt" wurde am Freitag vom vatikanischen Presseamt veröffentlicht.

In dem 25 Artikel umfassenden Text werden insbesondere die Aufgaben und Befugnisse für das Amt des Regierungspräsidenten neu gefasst und präzisiert. Derzeit hat dieses Amt die italienische Ordensfrau Raffaela Petrini inne. Sie leitet seit März 2025 das Governatorat des Vatikanstaats.


Unabhängigkeit der Gerichte betont

Ferner betont das neue Grundgesetz die Unabhängigkeit der Gerichte des Vatikanstaats. Diese verhandelten in den vergangenen Jahren mehrere umfangreiche Strafsachen. Darin ging es unter anderem um Betrug und Unterschlagung in Millionenhöhe.

Zuletzt hatte Papst Franziskus am 13. Mai 2023 ein neues Grundgesetz für den Vatikan erlassen. Papst Leo XIV. hatte es am 19. November 2025 leicht verändert. Der Vatikanstaat ist eine absolute Wahlmonarchie. Der Papst ist zugleich Staatschef, oberster Gesetzgeber und oberster Richter.

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Lesermeinungen

Stefan Fleischer vor 3 Tagen: @ Versumdeum

Solange in gewissen Kreisen unserer Kirche sogar ein auf die (schismatische) Spitze getriebener Ungehorsam noch über den grünen Klee gelobt, und - nicht expressis verbis aber durch in letzter Konsequenz darauf hinauslaufende Formulierungen – eine Sedisvakanz postuliert wird, wird sich die Gegenseite nicht davon abhalten lassen, ihren eigenen Ungehorsam gegenüber Kirche und Papst als «Gabe des Heiligen Geistes» zu rechtfertigen. Es braucht einen neuen, energischen Kampf für Disziplin und Ordnung in unserer Kirche. Es braucht die Einsicht, dass es für den Ungehorsam immer hunderte von «guten» Gründen gibt, dass aber der Bruch eines Gehorsamsgelübde nie ein Kavaliersdelikt oder gar eine Tugend sein kann.

Versusdeum vor 3 Tagen: @Stefan Fleischer 

... insbesondere bei Diözesanbischöfen. Wichtig wäre auch, die Befugnisse von "Bischofskonferenzen" und deren Sprechern ("Vorsitzende") zu definieren und v.a. zu begrenzen und insbesondere zu verhindern, dass sich Bischöfe hinter gemeinsamen Beschlüssen dieser oder anderer Gremien verstecken können - womöglich gar kirchenrechtlich. Man denke nur an das skandalöse neue kirchliche Arbeitstecht, das jegliche arbeitsrechtliche Verantwortung kirchlicher Mitarbeiter bei moralischen Verfehlungen abgeschafft hat (offenbar nicjt einmal mehr eine "Kann"-Bestimmung!) und das m.W. ausnahmslos (!) in sämtlichen Diözesen in Deutschland inkraftgesetzt wurde!

Stefan Fleischer vor 3 Tagen: Zu prüfen wären eventuell auch

klare Weisungen wie verbindlich Weisungen und Vorschriften aus Rom für die einzelnen Gläubigen, insesondere aber fürjene, welche ein Weiheversprechen abgelegt haben, und welche Strafen (vornehmlich beim bruch des Weiheversprehens) zu verhängen wären.

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