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Was interessiert mich das Geschwätz von Rom...

vor 8 Stunden in Deutschland, 14 Lesermeinungen
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Der Vatikan hat die Laienpredigt verboten. Bischof Kohlgraf, der Bischof von Mainz, interessiert dies aber nur wenig. Mitarbeiter, die dagegen verstoßen, müssen nicht mit Maßnahmen rechnen.


Mainz (kath.net)
Der Mainzer Bischof  Peter Kohlgraf will die Laienpredigt während einer katholischen Messfeier nicht sanktionieren.  Wenn er als Bischof davon erfahre, möchte er laut Medienberichten weder disziplinarisch eingreifen oder das kirchenrechtlich sanktionieren. Er möchte auch dafür nicht werben oder dies erlauben. Er plädiere dafür, die  kirchenrechtlich erlaubten Formen der Verkündigung zu nutzen. Kohlgraf zeige sich jetzt besorgt, weil das wiederholt formulierte Laienpredigtverbot aus Rom angeblich nun die Denunziation fördere.

Der Leiter des Dikasteriums für die Gottesdienste und die Sakramentenordnung hatte im vergangenen Juni nach einer Anfrage des Bischofskonferenz-Vorsitzenden Heiner Wilmer klargestellt. Der Vatikan betonte in einem Schreiben,  dass das Vorbehaltung der Homilie für Priester oder Diakone keine bloße Disziplinarnorm darstelle, sondern im Wesen der Liturgie selbst begründet ist. Kohlgraf selbst würde begrüßen, wenn der Vatikan nicht geweihten Menschen die Predigt erlaubte, zumindest im deutschsprachigen Raum. 



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Lesermeinungen

SalvatoreMio vor 3 Stunden: Das Kirchenrecht

@Parcival: es ist gut, dass Sie diese Erklärungen abgeben. Viele unter uns sind gewiss eher Laien und reagieren nach unserem Gerechtigkeitsempfinden, doch das reicht eben nicht aus. Danke!

Smaragdos vor 3 Stunden:

Genau, Herr Kohlgraf, die Denunzianten sind das Problem, nicht jene, die im Ungehorsam gegenüber der Kirche handeln.

Parcival vor 3 Stunden: @Patroklos - latae sententiae – bitte beim Kirchenrecht bleiben

Seit dem 1. Juli wird bei nahezu jeder kirchl. Verfehlung gefragt, weshalb hier nicht ebenfalls eine Exkommunikation latae sententiae eintrete. Diese Vergleiche führen in die Irre. Wer den Begriff fortwährend ins Feld führt, muss zur Kenntnis nehmen, welche Delikte das Kirchenrecht ausdrücklich mit dieser Tatstrafe belegt. Es sind: Apostasie, Häresie, Schisma (can. 1364); Gewalt gegen den Papst (1370); versuchte Frauenweihe (1379 §3); Schändung der Eucharistie (1382); Absolution des Mitschuldigen gegen das 6. Gebot (1384); direkte Verletzung des Beichtsiegels (1386); Bischofsweihe ohne päpstliches Mandat (1387); vollzogene Abtreibung (1397 §2). Latae sententiae bedeutet: Die Rechtsfolge tritt mit Begehung des Delikts ein, sofern die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Ungehorsam wird in can. 1371 anders geregelt.Daher sind beliebige Analogien weder juristisch zulässig noch sachlich hilfreich. Das ist kein zweierlei Maß, sondern die Systematik des geltenden Kirchenrechts.

sdamon vor 4 Stunden: @ zeitundewigkeit

"Kritik ist berechtigt, aber betet auch für Priester und Bischöfe."

dann fangen Sie an!
wir folgen.

zeitundewigkeit vor 4 Stunden:

Kritik ist berechtigt, aber betet auch für Priester und Bischöfe. Allein den Betern kann es noch gelingen... Reinhold Schneider).

sdamon vor 5 Stunden: @ girsberg74

"Bischof Kohlgraf ist der würdige Nachfolger seines Vorgängers."

Also ein Nachfolger des Bischofs, der 1977 M.Luther als einen „Lehrer des Glaubens“ bezeichnet hat.

serafina vor 5 Stunden: Hat er nicht dem Papst bedingungslosen Gehorsam versprochen?

Nach dem Codex Iuris Canonici (Kirchenrecht) sind Kleriker, besonders Priester und Bischöfe, zur Ehrfurcht und zum Gehorsam gegenüber dem Papst VERPFLICHTET.
Ein Fall für den Apostolischen Nuntius!

girsberg74 vor 6 Stunden: Nichts da,

Bischof Kohlgraf ist der würdige Nachfolger seines Vorgängers.

sdamon vor 6 Stunden: @ Patroklos

„Ein eindeutiger und noch dazu dreist eingestandener Ungehorsam gegen den Papst. Ist Bischof Kohlgraf jetzt auch exkommuniziert?“

Bestimmt nicht, weil er nicht um Erlaubnis gebeten hat. Hätte er um Erlaubnis für Laienpredigt gebeten, hätte der Vatikan an das Verbot erinnert. Also machen die deutschen Bischöfe das so, wie sie es schon immer gemacht haben (wie im Falle der Handkommunion, Mädchenministrantur und Kommunionhelfer/innen) – wenn sich die Praxis (Laienpredigt) bewährt und nicht mehr wegzudenken sein wird, werden sie erst dann um Erlaubnis bitten und diese vermutlich auch bekommen. Na wenigsten handeln sie klug wie die Schlangen.;-)

sdamon vor 7 Stunden: @ Laienpredigt

„Der Mainzer Bischof Peter Kohlgraf will die Laienpredigt während einer katholischen Messfeier nicht sanktionieren. Wenn er als Bischof davon erfahre, möchte er laut Medienberichten weder disziplinarisch eingreifen oder das kirchenrechtlich sanktionieren.“

Und warum greift der Vatikan nicht disziplinarisch ein?
Die Laienpredigt war schon immer verboten und mit der „Instruktion zu einigen Fragen über die Mitarbeit der Laien am Dienst der Priester“ vom 15. August 1997, wurde sogar erklärt, dass der Diözesanbischof diese nicht erlauben darf.

Jörgen vor 7 Stunden:

Es ist schon bemerkenswert, wie der Bischof hier Denunziation definiert -
die Aufforderung, aufgabengemäß die vorgegebene Ordnung durchzusetzen.

Patroklos vor 7 Stunden: Zweierlei Maß?

Ein eindeutiger und noch dazu dreist eingestandener Ungehorsam gegen den Papst.
Ist Bischof Kohlgraf jetzt auch exkommuniziert?
Auch wenn es nicht ausdrücklich erklärt wird, müßte es doch "latae sententiae" so sein. Oder mißt man in Rom jetzt mit zweierlei Maß....?

Jothekieker vor 8 Stunden: Ein Fall für die Dienstaufsicht

Wenn ein leitender Angestellter einer gutgeführten Firma eine Anordnung der Geschäftsleitung ignoriert, ist zumindest eine Abmahnung fällig.
Ich bin mal gespannt, ob und wie Rom auf diese Mißachtung seiner Vorgaben reagiert.

Mensch#17 vor 8 Stunden: Ordnung? - Wen interessiert es?

Es ist schon seltsam, wie ein katholischer Bischof hartnäckig wegschauen will, wenn negiert wird, "dass die Vorbehaltung der Homilie für Priester und Diakone ... im Wesen der Liturgie selbst begründet ist."

Wenn vor der Einfahrt ins Ordinariat oder ins Bischofshaus ein Parkverbotsschild steht/stünde und sich niemand darum scheren würde, wäre es schon interessant zu erfahren, ob man dann von Seiten der Diözese genauso großzügig mit den Falschparkern umgehen wird? Oder werden GV und Bischof dann zu Denunzianten?

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