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vor 3 Stunden in Aktuelles, 1 Lesermeinung
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Leo XIV.: die Bedeutung der Kirchenmusik für Liturgie, Gemeinschaft und Glaubensüberlieferung. Gesang, Stille, Gregorianik, Orgelmusik, Inkulturation und Ausbildung. Von Armin Schwibach
Rom (kath.net/as) „Das Wort Christi wohne mit seinem ganzen Reichtum bei euch. In aller Weisheit belehrt und ermahnt einander! Singt Gott Psalmen, Hymnen und geistliche Lieder in Dankbarkeit in euren Herzen! Alles, was ihr in Wort oder Werk tut, geschehe im Namen Jesu, des Herrn. Dankt Gott, dem Vater, durch ihn!“ (Kol 3,16-17).
Bei der Generalaudienz am Mittwoch setzte Papst Leo XIV. seine Katechesen über die Liturgiekonstitution Sacrosanctum Concilium des Zweiten Vatikanischen Konzils fort. Während in der Aula Paolo VI. noch die sommerliche Kinderfreizeit des Vatikans stattfand, versammelten sich die Gläubigen zur Audienz in der Petersbasilika. Im Mittelpunkt der Katechese stand das sechste Kapitel der Konzilskonstitution über die Kirchenmusik.
Leo XIV. begann mit den Aussagen von Sacrosanctum Concilium über den Stellenwert der Musik in der Liturgie. Die Konzilskonstitution habe erklärt: „Die überlieferte Musik der Gesamtkirche stellt einen Reichtum von unschätzbarem Wert dar, ausgezeichnet unter allen übrigen künstlerischen Ausdrucksformen vor allem deshalb, weil sie als der mit dem Wort verbundene gottesdienstliche Gesang einen notwendigen und integrierenden Bestandteil der feierlichen Liturgie ausmacht“ (SC 112). Zugleich habe das Konzil festgehalten: „So wird denn die Kirchenmusik um so heiliger sein, je enger sie mit der liturgischen Handlung verbunden ist, sei es, daß sie das Gebet inniger zum Ausdruck bringt oder die Einmütigkeit fördert, sei es, daß sie die heiligen Riten mit größerer Feierlichkeit umgibt“.
Darin liege der Kern der konziliaren Lehre über die Kirchenmusik. Das Konzil habe die bereits von Papst Pius X. in seinem Motu proprio Tra le sollecitudini vom 22. November 1903 hervorgehobene dienende Funktion der Musik in der Liturgie bestätigt und vertieft. Die Musik sei Bestandteil der liturgischen Handlung und nicht lediglich eine Verzierung der Feier. In der Liturgie bedeute Singen und Musizieren, zu beten, das eigene Herz mit dem der Brüder und Schwestern und mit Gott in Einklang zu bringen und sich aktiv am gefeierten Mysterium zu beteiligen. Eine besondere Bedeutung komme dabei der affektiven Dimension des Gebets zu. Leo XIV. verwies auf den heiligen Augustinus und dessen Wort „Cantare amantis est“, das heißt: „Singen ist Sache dessen, der liebt“ (Sermo 336, 1). Der Gesang helfe dadurch, das Herz für das Wirken Gottes in der Gnade zu öffnen und sich von dieser Gnade formen zu lassen. Zugleich fördere der Gesang die Gemeinschaft. Durch die „Symphonie der Stimmen“ trage er zur Vereinigung der Herzen bei, überwinde Unterschiede zwischen Menschen und führe alle im Lobpreis Gottes zusammen. So werde der Gesang zu einer „Epiphanie der Kirche“, zu einer sinnlich wahrnehmbaren Erscheinung jener Gemeinschaft, die zum Wesen der Kirche gehöre.
Aus dem theologischen Stellenwert des sakralen Gesangs als Bestandteil der liturgischen Handlung ergäben sich nach den Worten des Papstes bestimmte Anforderungen. Unabhängig von Moden oder besonderen Empfindlichkeiten einzelner Autoren müsse die Musik in allen ihren Ebenen dem entsprechen, was für den jeweiligen liturgischen Augenblick angemessen sei. Die musikalische Form, insbesondere in ihrer melodischen Gestaltung, müsse zugleich „edel und einfach, von hoher musikalischer Qualität und leicht ausführbar“ sein, vor allem dann, wenn sie von der gesamten Versammlung gesungen werden solle.
Auch an die Texte der liturgischen Gesänge stellte Leo XIV. Anforderungen. Sie müssten angemessen und inhaltlich tiefgehend, zugleich aber leicht verständlich sein. Ihre wichtigste Quelle sollten die Heilige Schrift, die liturgischen Bücher und die geistliche Überlieferung der Kirche sein. In diesem Zusammenhang verwies der Papst auf das Prinzip „lex orandi, lex credendi“, also auf den Zusammenhang zwischen dem Gesetz des Betens und dem Gesetz des Glaubens. Es müsse darauf geachtet werden, dass diese Dynamik lebendig bleibe und wachse: „Das Gesetz des Betens ist auch das Gesetz des Glaubens“.
Ausführlich ging Leo XIV. auf die tätige Teilnahme der Gläubigen ein, der Sacrosanctum Concilium einen großen Raum gewidmet habe. Dabei verwies er auf Benedikt XVI., der erklärt hat: „In Wirklichkeit ist die vom Konzil erwünschte aktive Teilnahme in viel wesentlicherem Sinn zu verstehen, angefangen von einer tieferen Bewusstheit des Mysteriums, das gefeiert wird, und seiner Beziehung zum täglichen Leben“ (Nachsynodales Apostolisches Schreiben Sacramentetum caritatis 52). Ein Element dabei „ist sicherlich der Geist fortwährender innerer Umkehr, der das Leben aller Gläubigen kennzeichnen muss“ (ebd. 55). Für die konkrete Verwirklichung dieser Teilnahme durch die Kirchenmusik biete die Konzilskonstitution eine klare Orientierung: „Um die tätige Teilnahme zu fördern, soll man den Akklamationen des Volkes, den Antworten, dem Psalmengesang, den Antiphonen, den Liedern sowie den Handlungen und Gesten und den Körperhaltungen Sorge zuwenden. Auch das heilige Schweigen soll zu seiner Zeit eingehalten werden. Jeder solle, „sei er Liturge oder Gläubiger, in der Ausübung seiner Aufgabe nur das und all das tun, was ihm aus der Natur der Sache und gemäß den liturgischen Regeln zukommt“ (vgl. SC 28=. Daraus ergebe sich ein harmonisches Verhältnis zwischen den verschiedenen Diensten, den unterschiedlichen Formen der Beteiligung und den Zeiten des Schweigens.
Einen eigenen Abschnitt widmete der Papst dem gregorianischen Choral. Das Konzil habe ihm einen hohen Stellenwert zugeschrieben, ohne andere Formen sakraler Musik von der liturgischen Feier auszuschließen. Eine besondere Aufmerksamkeit habe Sacrosanctum Concilium auch der Orgel gewidmet. Andere Instrumente seien zugelassen, „sofern sie sich für den heiligen Gebrauch eignen oder für ihn geeignet gemacht werden können, der Würde des Gotteshauses angemessen sind und die Erbauung der Gläubigen wirklich fördern“ (SC 120).
Leo XIV. ging anschließend auf die Inkulturation ein, die für die konziliare Liturgiereform auch im Bereich der Kirchenmusik eine Rolle spiele. Die musikalischen Traditionen der verschiedenen Kulturen müssten ernst genommen werden, weil sie Teil des religiösen und gesellschaftlichen Lebens der Menschen seien. Zugleich empfehle das Konzil eine entsprechende „Formung des religiösen Sinnes“. Darüber hinaus „soll bei der musikalischen Ausbildung der Missionare sorgfältig darauf geachtet werden, dass sie im Rahmen des Möglichen imstande sind, die überlieferte Musik der betreffenden Völker sowohl in den Schulen als auch im Gottesdienst zu fördern“ (SC 119).
Eine besondere Aufgabe komme im liturgischen Zusammenhang der Schola cantorum zu. Sie sei ein pastorales Instrument, dessen Förderung das Konzil beziehungsweise die kirchlichen Richtlinien empfohlen hätten. Ihre Aufgabe bestehe darin, „für die genaue Ausführung der ihr eigenen Teile nach den verschiedenen Gattungen der Gesänge Sorge zu tragen und die aktive Teilnahme der Gläubigen am Gesang zu fördern“. Damit verband Leo XIV. auch eine Aufgabe für die Komponisten sakraler Musik. Sie seien dazu aufgerufen, das musikalische Erbe der Kirche zu kennen und zu bewahren und sich davon zu neuen Kompositionen im Dienst der Liturgie inspirieren zu lassen. Dabei müssten sowohl die zeitgenössische Sensibilität als auch die unterschiedlichen kulturellen Traditionen berücksichtigt werden. Der Papst erinnerte in diesem Zusammenhang an Johannes Paul II., der für die Kirchenmusik die Aufgabe formuliert hatte, „den Gottesdienst von Missständen des Stils, von nachlässigen Ausdrucksformen, von banalen Musikstücken und Texten zu reinigen, die der Größe des Aktes, der gefeiert wird, wenig entsprechen, um für die Kirchenmusik Würde und die Güte der Form zu gewährleisten“ (Johannes Paul II., Chirograph über die Kirchenmusik, 22. November 2003).
Die Förderung der Kirchenmusik setze schließlich Ausbildung und Praxis voraus. Die Konzilsväter hätten deshalb empfohlen, die Ausbildung und die Pflege der Kirchenmusik in den Priesterseminaren, in den Noviziaten der Ordensmänner und Ordensfrauen und in den Studienhäusern sowie auch in den anderen katholischen Instituten und Schulen zu fördern (vgl. SC 115). Ebenso müsse den Musikern und Sängern eine solide liturgische Ausbildung vermittelt werden.
Zum Abschluss seiner Katechese verwies Leo XIV. auf die Kirchenväter, die dem liturgischen Gesang als Zeichen der kirchlichen Gemeinschaft eine besondere Bedeutung beigemessen hätten. Als Abschluss zitierte er den heiligen Ignatius von Antiochien aus dessen Brief an die Epheser (4,2): „Auch die einzelnen sollen einen Chor bilden, damit ihr in Eintracht zusammenstimmet, in Einigkeit die Melodie Christi auffasset und mit einer Stimme durch Jesus Christus dem Vater (lob)singet, auf dass er euch höre und aus euren guten Werken erkenne, dass ihr Glieder seid seines Sohnes“.
Die Pilger und Besucher aus dem deutschen Sprachraum begrüßte der Heilige Vater mit den folgenden Worten:
Liebe Gläubige deutscher Sprache, es ist schön, sich bewusst zu machen, dass wir durch die Teilnahme an der Liturgie stets auch in unsichtbarer Gemeinschaft mit allen Engeln und Heiligen stehen und einstimmen dürfen in ihren Lobgesang auf den Herrn. Ihm sei Herrlichkeit und Ehre jetzt und in Ewigkeit.
Foto (c) Vatican Media
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Fink vor 2 Stunden: Wie ist der Stellenwert des Gregorianischen Chorals heute tatsächlich ?
Wo wird das gregorianische Mess-Ordinarium (Kyrie-Gloria-Credo-Sanctus-Agnus dei) gesungen, regelmäßig, gelegentlich ? Da schaut es doch düster aus.
Ausgenommen sind da natürlich die Klöster der Benediktiner und Zisterzienser sowie die "Alte Messe" bei Petrusbruderschaft und Piusbruderschaft !
Eine gute Choralschola (Schola cantorum) ist dabei wichtig.
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