
Aktuelles | Chronik | Deutschland | Österreich | Schweiz | Kommentar | Interview | Weltkirche | Prolife | Familie | Jugend | Spirituelles | Kultur | Buchtipp

vor 13 Stunden in Chronik, 4 Lesermeinungen
Artikel versenden | Tippfehler melden
Zwei kirchliche Sondergerichte haben 2023 verstorbenen argentinischen Priester und Ordensgründer schuldig gesprochen.
Vatikastadt (kath.net/ KAP)
Über einen ungewöhnlichen juristischen Vorgang hat am Dienstag der Vatikan informiert. Demnach haben zwei kirchliche Sondergerichte den verstorbenen argentinischen Priester und Ordensgründer Carlos Miguel Buela (1941-2023) postum für schuldig befunden, Vergewaltigungen begangen zu haben. Die Mitteilung erfolgte durch die vatikanische Ordensbehörde und wurde unterzeichnet von Präfektin Simona Brambilla, die italienische Ordensfrau ist.
Gemeinsam mit Brambilla unterzeichneten auch die vom Papst benannten Sonderdelegaten (Aufseher) für die von Buela gegründeten Ordensgemeinschaften die Mitteilung. Darin heißt es, dass die Schuldsprüche der zuständigen kirchlichen Spezial-Gerichte den Oberen der beiden Ordensgemeinschaften bereits am 14. September bei einem Treffen in Rom mitgeteilt wurden.
"Verstöße gegen das Sechste Gebot"
Die Gerichte hätten "die moralische Gewissheit erlangt, dass Buela an gewalttätigen Sexualstraftaten gegen mehrere Personen" schuldig gewesen sei. Das kirchliche Strafrecht spricht hier von "Verstößen gegen das Sechste Gebot".
Da der für schuldig Befundene nicht mehr lebt, können gegen ihn keine Strafen mehr verhängt werden. Die Feststellung der Schuld sei erfolgt, um "die Wahrheit als Akt der Gerechtigkeit gegenüber den von Carlos Miguel Buela geschädigten Menschen wiederherzustellen".
Zudem solle diese Information den von Buela gegründeten Ordensgemeinschaften helfen, ihren Auftrag und ihr Selbstverständnis zu überdenken und neu zu definieren. Dabei sollten sie unterscheiden zwischen den geistlichen Gaben ihrer Gemeinschaften und dem Fehlverhalten ihres Gründers.
Buela hatte 1984 die Priestergemeinschaft "Instituto del Verbo Encarnado" und 1988 den Schwesternorden "Servidoras del Señor y de la Virgen de Matará" gegründet. In den 1990er Jahren musste Buela nach Missbrauchsvorwürfen die Ordensleitung niederlegen. Der Vatikan griff jedoch trotz Vorwürfen aus der argentinischen Bischofskonferenz nicht konsequent gegen ihn durch.
Mehrere Anläufe zur Verurteilung
2001 wurde Buela erneut zum Ordensoberen gewählt. Inzwischen hatte das Institut Gemeinschaften und Niederlassungen in Italien gegründet, eine davon in der Diözese Velletri-Segni nahe Rom. 2010 wurde Buela nach Ermittlungen der vatikanischen Ordensbehörde wegen weiterer Vorwürfe sexueller Übergriffe als Oberer abgesetzt. Da seine mutmaßlichen Opfer Erwachsene waren, kam es jedoch zunächst nicht zu einem Strafverfahren.
Buela wurde 2010 in ein französisches und 2016 in ein spanisches Kloster zwangsversetzt. Offenbar übertrat er dennoch weiterhin die gegen ihn verhängten Auflagen eines Lebens in Abgeschiedenheit und verübte sexuelle Übergriffe.
Ein von dem spanischen Kurienkardinal Santos Abril y Castelló geleitetes Sonder-Tribunal sprach ihn 2021 wegen sexueller Übergriffe unter Zwang oder Gewalteinwirkung schuldig. Das Urteil wurde jedoch nicht rechtskräftig, weil Buela Berufung einlegte.
Im Lauf dieses Gerichtsverfahrens starb er am 23. April 2023. Da er nicht rechtskräftig verurteilt war, verteidigten führende Mitglieder des von ihm gegründeten Männerordens auch nach seinem Tod weiterhin sein Andenken. Dem soll nun offenbar der postum verkündete Schuldspruch entgegenwirken.
Copyright 2026 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich (www.kathpress.at) Alle Rechte vorbehalten
Foto: Archiv
Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!
Paddel vor 5 Stunden: @antony
Geweihte Priester sind mit der Braut Kirche verheiratet, welchen Sinn hätte das Zölibat, wenn dem nicht so wäre?
In diesem Sinne ist es tatsächlich Ehebruch, ob bei Freiwilligkeit des Gegenübers oder nicht. Dass zusätzlich Gewalt mit im Spiel ist kommt dem Tatbestand des sexuellen Mißbrauchs gleich. Das ist eine gewaltsame Zerstörung des Tempels Gottes und der Seelen der betroffenen Frauen.
Man könnte auch sagen eine massive Sünde gegen den heiligen Geist.
Fink vor 9 Stunden: @ antony - Die 10 Gebote sagen etwas zum "Ehebruch", aber nichts zur
...zur Sexualmoral allgemein. Da muss man wohl alles zum Thema unter dem 6. Gebot zusammenfassen !?
Ich wundere mich, wenn beim "Sexuellen Missbrauch" immer Machtausübung und Gewalt in den Vordergrund gestellt werden. Ich würde es eine maximal egoistische "sexuelle Befriedigung auf Kosten einer Frau (oder eines Jugendlichen bzw. Mannes im Fall von Homosexualität) bezeichnen !
Veritasvincit vor 9 Stunden: @antony
"Der Terminus "Verstoß gegen das sechste Gebot" ist unpassend."
Wir lernten im Religionsunterricht, das sechste Gebot laute:"Du sollst nicht Unkeuschheit treiben." Dies ist eine Erweiterung des biblischen Verbots des Ehebruchs. Sie wird im katholischen Kathechismus begründet.
antony vor 11 Stunden: Der Terminus "Verstoß gegen das sechste Gebot" ist unpassend.
Das sechste Gebot verbietet den Ehebruch.
Sexueller Missbrauch in asymmetrischen Beziehungen ist etwas ganz anderes, weil dabei Machtverhältnisse ausgenutzt werden, um den anderen Menschen auszubeuten und auszunutzen, zu erniedrigen und zu zerstören.
Beim Ehebruch machen sich beide Beteiligten schuldig. Bei sexueller Ausbeutung nur einer, nämlich der Ausbeuter.
"Verstoß gegen das sechste Gebot" impliziert, dass hier das Ehesakrament verletzt wird. Das ist aber im vorliegenden Fall vollkommen irrelevant. Abgesehen davon, dass ein Priester mit einer Ordensfrau nicht die Ehe brechen kann, weil es da keine Ehe gibt.
Auch bei sexuellem Missbrauch durch einen verheirateten Mann oder eine verheiratete Frau ist das Kernproblem nicht der Bruch der Ehe, sondern die sexuelle Ausbeutung.
Ehebruch ist eine schwere Sünde, aber hier geht es um etwas anderes.
Um selbst Kommentare verfassen zu können nützen sie bitte die Desktop-Version.

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz